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Verkauf
![]() | Wem gehört der Hund: Mutter oder Tochter? |
Eine volljährig gewordene Tochter war von zu Hause ausgezogen und hatte „ihren Hund“, einen Hovawart-Rüden, mitgenommen. Die Mutter verlangte den Hund, den auch sie als ihr Eigentum ansah, gerichtlich zurück, denn sie hatte schließlich Versicherung, Hundesteuer, Tierarzt- und Futterkosten bezahlt. Um zu klären, wer Eigentümer des Hundes war, musste das Gericht die Vergangenheit des Hundes klären. Hierbei stellte sich heraus, dass das „erste Frauchen“ den Hund der Tochter geschenkt hatte, weil diese in den Hund „verliebt war“ und sie selbst den Hund nicht mehr halten konnte. Das Gericht sprach deshalb der Tochter den Hund zu. Fürs Eigentum kommt es nicht darauf an, wer das Futter zahlt. Das Angebot, den Hund zu schenken, war an die Tochter gerichtet, nicht an die Mutter. Nur die Tochter konnte das Angebot annehmen, und die hat es angenommen, spätestens zum Zeitpunkt ihrer Volljährigkeit. Jetzt gehört der Hund der volljährigen Tochter und sie darf ihn behalten.
(Amtsgericht München, Az.: 141 C 13845/99)
![]() | Geld zurück, wenn der Hundewelpe krank ist |
Stellt der Käufer eines Hundewelpen nach fünf Monaten fest, dass der Hund an einem vererbten Hüftschaden leidet, dann kann er vom Hundezüchter den Kaufpreis zurückfordern. Der Käufer hat jedoch keinen Anspruch auf Ersatz der schon verauslagten Tierarztkosten, da dem Züchter kein Verschulden zu Last gelegt werden konnte. Der Hüftschaden selbst war bei Übergabe des Hundes nämlich noch nicht zu erkennen.
(Landgericht Kleve, Az.: 5 S 99/03



